Peripartale psychotherapeutische Spezialsprechstunde
Psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung während der Schwangerschaft und im ersten Jahr nach der Geburt
Schwangerschaft, Geburt und das erste Jahr mit einem Kind sind mit großen körperlichen, emotionalen und familiären Veränderungen verbunden.
Neben Freude und Vorfreude können in dieser Zeit auch Ängste, Erschöpfung, Überforderung, Niedergeschlagenheit, belastende Gedanken oder erhebliche Unsicherheit auftreten. Manchmal entwickeln sich psychische Beschwerden erstmals während dieser Lebensphase, manchmal verstärken sich bereits bestehende Belastungen.
Für Betroffene ist dabei häufig nicht leicht einzuschätzen:
Ist das, was ich gerade erlebe, eine verständliche Reaktion auf die vielen Veränderungen – oder liegt möglicherweise eine psychische Erkrankung vor, bei der eine Psychotherapie sinnvoll ist?
Genau hier setzt unsere Peripartale psychotherapeutische Spezialsprechstunde an.
Sie richtet sich an Patientinnen während der Schwangerschaft sowie bis zum Ende des ersten Lebensjahres ihres Kindes, bei denen psychische Beschwerden oder erhebliche emotionale Belastungen bestehen und eine fachliche psychotherapeutische Einschätzung gewünscht wird.
Ziel ist zunächst zu klären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob eine Psychotherapie zur Behandlung dieser Erkrankung angezeigt ist oder ob eine andere Form der Unterstützung besser zur aktuellen Situation passt.
Die psychotherapeutische Sprechstunde und eine gegebenenfalls anschließende Psychotherapie werden in unserer Praxis durch entsprechend qualifizierte und approbierte Psychologische Psychotherapeut/innen durchgeführt.
Wann kann eine Vorstellung sinnvoll sein?
Eine Vorstellung in unserer Spezialsprechstunde kann beispielsweise sinnvoll sein bei:
• anhaltender Niedergeschlagenheit oder depressiver Stimmung
• ausgeprägter Erschöpfung oder Überforderung
• starken Ängsten während der Schwangerschaft
• ausgeprägter Angst vor der Geburt
• Panik, innerer Unruhe oder anhaltendem Grübeln
• belastenden Gedanken oder ausgeprägten Schuldgefühlen
• dem Gefühl, sich selbst nicht mehr wiederzuerkennen
• Schwierigkeiten, Freude oder positive Gefühle zu empfinden
• starkem Perfektionismus oder dem Gefühl, als Mutter ständig „funktionieren“ zu müssen
• Unsicherheiten oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der neuen Elternrolle
• Schwierigkeiten beim Aufbau der emotionalen Beziehung zum Baby
• belastenden oder traumatisch erlebten Geburtserfahrungen
• psychischen Belastungen nach medizinischen Komplikationen während Schwangerschaft oder Geburt
• Fehlgeburt, Totgeburt oder anderen Verlusterfahrungen
• Schlafproblemen, die über die durch das Kind bedingten Schlafunterbrechungen hinausgehen
• einer Verschlechterung bereits bestehender psychischer Beschwerden
• erheblichen Schwierigkeiten bei der Anpassung an die veränderte Lebenssituation
Sie müssen vor der Terminvereinbarung nicht selbst einschätzen können, ob Ihre Beschwerden bereits Ausdruck einer psychischen Erkrankung sind.
Gerade diese fachliche Einordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der psychotherapeutischen Sprechstunde.
Was passiert im ersten Gespräch?
Im ersten Gespräch nehmen wir uns Zeit, Ihre aktuelle Situation und Ihre Beschwerden sorgfältig zu erfassen.
Dabei betrachten wir nicht nur einzelne Symptome, sondern auch deren Entwicklung, mögliche Auslöser sowie den Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt, körperlichen Veränderungen, Elternschaft und Ihrer aktuellen familiären und sozialen Situation.
Je nach individueller Fragestellung können unter anderem folgende Bereiche berücksichtigt werden:
• aktuelle psychische Beschwerden und deren Ausprägung
• Beginn und bisheriger Verlauf der Belastung
• Schwangerschafts- und Geburtserleben
• Ängste und belastende Gedanken
• Stimmung, Antrieb und Erschöpfung
• Schlaf und Regeneration
• Veränderungen im Zusammenhang mit der Elternrolle
• persönliche und familiäre Belastungsfaktoren
• frühere psychische Beschwerden oder psychotherapeutische Behandlungen
• vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten und persönliche Ressourcen
• gegebenenfalls ergänzende standardisierte psychologische Diagnostik
Ziel ist eine fachliche Einschätzung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt oder vermutet werden muss, ob eine Psychotherapie zur Behandlung dieser Erkrankung erforderlich ist und welcher weitere Versorgungsweg sinnvoll erscheint.
Bis zu drei Gespräche für eine sorgfältige Einschätzung
Nicht jede diagnostische Fragestellung lässt sich bereits innerhalb eines einzigen Gesprächs abschließend beantworten.
Für die psychotherapeutische Sprechstunde stehen bei Erwachsenen insgesamt bis zu 150 Minuten zur Verfügung.
In unserer Praxis bedeutet dies in der Regel:
Bis zu drei psychotherapeutische Sprechstundentermine à 50 Minuten.
Häufig ist bereits nach dem ersten Termin eine erste Einschätzung möglich. Weitere Gespräche werden genutzt, wenn dies für eine sorgfältige diagnostische Beurteilung sinnvoll oder erforderlich ist.
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist dabei keine längerfristige Beratung oder Behandlung. Sie dient zunächst der diagnostischen Einordnung und der Klärung des passenden weiteren Vorgehens.
Wie geht es nach der Sprechstunde weiter?
Nach Abschluss der erforderlichen diagnostischen Einschätzung besprechen wir das Ergebnis und unsere fachliche Empfehlung mit Ihnen.
Dabei können sich unterschiedliche weitere Wege ergeben.
1.Eine Psychotherapie ist angezeigt
Bestätigt sich eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung und besteht eine Indikation für Psychotherapie, besprechen wir mit Ihnen die geeigneten weiteren Behandlungsschritte.
Psychotherapie bedeutet in diesem Zusammenhang die Behandlung einer diagnostizierten psychischen Erkrankung durch approbierte Psychologische Psychotherapeut/innen.
Sie ist damit klar von psychologischer Beratung, Begleitung und Prävention zu unterscheiden.
Im Rahmen unserer peripartalen Versorgung halten wir Behandlungsmöglichkeiten für Patientinnen vor, bei denen sich in der Spezialsprechstunde eine entsprechende Behandlungsindikation ergibt.
Eine zeitnahe psychotherapeutische Weiterbehandlung in unserer Praxis kann daher in der Regel, bei Indikation für Psychotherapie, angeboten werden.
Die konkrete Behandlungsplanung richtet sich nach der Diagnose, dem individuellen Behandlungsbedarf und den zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Behandlungskapazitäten.
2. Nach dem ersten Gespräch ist noch keine abschließende Einschätzung möglich
Gerade während der Schwangerschaft und nach einer Geburt können sich normale emotionale Anpassungsreaktionen und Symptome einer psychischen Erkrankung teilweise ähneln.
Uns ist deshalb wichtig, Belastungen weder vorschnell als Erkrankung einzuordnen noch eine behandlungsbedürftige psychische Störung zu übersehen.
Wenn nach dem ersten Gespräch noch keine ausreichend sichere Einschätzung möglich ist, kann die diagnostische Abklärung innerhalb der vorgesehenen psychotherapeutischen Sprechstunden fortgeführt werden.
Hierfür stehen in unserer Praxis insgesamt bis zu drei Gespräche à 50 Minuten zur Verfügung.
3. Es liegt keine psychische Erkrankung vor – Unterstützung kann trotzdem sinnvoll sein
Nicht jede erhebliche Belastung während der Schwangerschaft oder nach der Geburt stellt eine psychische Erkrankung dar.
Auch ohne psychische Erkrankung können beispielsweise Überforderung, Unsicherheit, Veränderungen innerhalb von Partnerschaft oder Familie, Schwierigkeiten bei der Anpassung an die Elternrolle, hohe eigene Erwartungen, fehlende Erholungsmöglichkeiten oder andere belastende Lebensumstände einen erheblichen Leidensdruck verursachen.
Ergibt die diagnostische Einschätzung keine Indikation für eine Psychotherapie zur Behandlung einer psychischen Erkrankung, kann dennoch eine andere Form der Unterstützung sinnvoll sein.
Sofern Sie dies wünschen, können wir mit Ihnen mögliche Angebote besprechen. Hierzu können beispielsweise gehören:
• psychologische Beratung
• zeitlich begrenzte psychologische Begleitung bei nicht krankheitswertigen Belastungen
• präventive psychologische Angebote
• geeignete Präventionskurse
• die Empfehlung weiterer passender Beratungs- und Unterstützungsangebote
Psychotherapie, Beratung und Prävention sind unterschiedliche Leistungen
Eine Psychotherapie dient der Behandlung einer psychischen Erkrankung und wird von entsprechend qualifizierten und approbierten Psychologischen Psychotherapeut/innen durchgeführt.
Psychologische Beratung, Begleitung und Prävention richten sich dagegen an Situationen, in denen psychische oder persönliche Belastungen bestehen, ohne dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung festgestellt wurde.
Diese unterschiedlichen Angebote werden in unserer Praxis sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich ihrer Abrechnung klar voneinander getrennt.
Kosten der psychotherapeutischen Sprechstunde
Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen
Die diagnostische Einschätzung erfolgt zunächst im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde.
Bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen mit entsprechendem Leistungsanspruch werden diese Termine im Rahmen unserer vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet.
Dies betrifft die für die diagnostische Einschätzung zur Verfügung stehenden bis zu drei psychotherapeutischen Sprechstundentermine à jeweils 50 Minuten.
Für diese Termine entstehen gesetzlich krankenversicherten Patientinnen im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung keine zusätzlichen privaten Behandlungskosten.
Dies gilt auch dann, wenn sich innerhalb der Sprechstundentermine herausstellt, dass keine psychische Erkrankung vorliegt und deshalb keine Indikation für eine Psychotherapie besteht.
Die bereits durchgeführte psychotherapeutische Sprechstunde wird dadurch nicht nachträglich zu einer privat zu zahlenden Beratungsleistung.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Bei privatversicherten und beihilfeberechtigten Patientinnen werden psychotherapeutische Leistungen nach den jeweils geltenden gebührenrechtlichen Bestimmungen, insbesondere auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), berechnet.
Ob und in welcher Höhe eine Erstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe erfolgt, richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Versicherungs- beziehungsweise Beihilfetarif.
Da Leistungsumfang und Erstattungsbedingungen unterschiedlich sein können, empfehlen wir bei Bedarf eine vorherige Klärung mit dem jeweiligen Kostenträger.
Wenn keine Psychotherapie erforderlich ist
Ergibt sich im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde keine Indikation für eine Psychotherapie, endet damit zunächst die diagnostische Leistung.
Eine gegebenenfalls anschließend gewünschte psychologische Beratung, Begleitung oder Präventionsleistung ist davon eine eigenständige und klar getrennte Leistung.
Es findet kein automatischer Übergang in eine kostenpflichtige Privatleistung statt.
Sie entscheiden selbst, ob Sie nach Abschluss der diagnostischen Einschätzung ein zusätzliches Beratungs-, Begleitungs- oder Präventionsangebot wahrnehmen möchten.
Bevor eine privat zu zahlende Leistung beginnt, informieren wir Sie transparent über:
• Art und Ziel des Angebots
• den vorgesehenen Umfang
• die Abgrenzung zur Psychotherapie zur Behandlung einer psychischen Erkrankung
• die entstehenden Kosten
• die jeweilige Abrechnungsgrundlage
• gegebenenfalls bestehende Möglichkeiten einer Bezuschussung
Die Vergütung richtet sich – abhängig von der jeweiligen Leistung – nach den einschlägigen Gebührenregelungen beziehungsweise nach dem für das entsprechende Angebot ausgewiesenen Honorar unseres Leistungskatalogs.
Die konkreten Kosten können Sie bereits im Rahmen der Sprechstunde erfragen.
Eine privat zu zahlende Beratungs-, Begleitungs- oder Präventionsleistung beginnt ausschließlich nach vorheriger Information über die Kosten und einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Ohne eine solche vorherige Vereinbarung wird keine entsprechende Privatleistung durchgeführt oder berechnet.
Können Krankenkassen Präventionsangebote bezuschussen?
Für bestimmte Präventionsangebote können unter den jeweiligen gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Zuschüsse durch Krankenkassen möglich sein.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass jedes Beratungs- oder Präventionsangebot automatisch von einer Krankenkasse übernommen oder bezuschusst wird.
Bei gesetzlich geförderten Präventionskursen gelten besondere Qualitäts- und Zertifizierungsvoraussetzungen.
Ob für ein konkretes Angebot eine Möglichkeit der Bezuschussung besteht, teilen wir Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs transparent mit.
Die Entscheidung über eine Kostenübernahme oder die Höhe eines Zuschusses trifft die jeweilige Krankenkasse. Eine bestimmte Erstattung können wir daher nicht zusagen.
Angebote ohne Kostenübernahme oder Bezuschussung können auf Wunsch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Wenn Beschwerden erst später auftreten
Unsere Peripartale psychotherapeutische Spezialsprechstunde richtet sich schwerpunktmäßig an Patientinnen während der Schwangerschaft und bis zum Ende des ersten Lebensjahres ihres Kindes.
Psychische Beschwerden können jedoch auch später auftreten oder erst mit zeitlicher Verzögerung als belastend wahrgenommen werden.
Wenn Ihr Kind bereits älter als zwölf Monate ist, Ihre Beschwerden aber beispielsweise in einem engen Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt oder einer belastenden Geburtserfahrung stehen, können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden.
Wir klären dann gemeinsam, ob eine Vorstellung im Rahmen unseres peripartalen Schwerpunktes oder in unserer allgemeinen psychotherapeutischen Sprechstunde sinnvoller ist.
Unser Ziel: Klarheit über den richtigen nächsten Schritt
Gerade rund um Schwangerschaft und Geburt gibt es eine große Bandbreite emotionaler Reaktionen.
Nicht jede Erschöpfung ist Ausdruck einer Depression.
Nicht jede Angst ist eine Angststörung.
Nicht jede belastend erlebte Geburt führt zu einer Traumafolgestörung.
Gleichzeitig sollten anhaltende oder erhebliche psychische Beschwerden nicht unbeachtet bleiben.
Unser Ziel ist eine sorgfältige, individuelle und fachlich fundierte Einschätzung Ihrer Situation.
Nach Abschluss der psychotherapeutischen Sprechstunde sollen Sie möglichst Klarheit darüber haben, wie Ihre Beschwerden fachlich einzuordnen sind, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob eine Psychotherapie erforderlich und indiziert ist und welcher weitere Unterstützungsweg für Sie sinnvoll sein kann.
Termin für die Peripartale Spezialsprechstunde anfragen
Für die Terminvereinbarung nutzen Sie bitte vorzugsweise unser Kontaktformular.
Wählen Sie dort nach Möglichkeit als Anliegen:
„Peripartale psychotherapeutische Spezialsprechstunde“
Hilfreich ist außerdem eine kurze Angabe dazu,
• ob Sie aktuell schwanger sind oder wie alt Ihr Kind ist und
• in wenigen Worten, weshalb Sie sich eine psychotherapeutische Einschätzung wünschen.
Ausführliche persönliche oder medizinische Informationen müssen Sie über das Kontaktformular nicht übermitteln. Alles Weitere können wir im geschützten Rahmen des persönlichen Gesprächs besprechen.
Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns zur weiteren Terminabstimmung bei Ihnen.
Kontaktformular:
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Wichtiger Hinweis
Die Peripartale psychotherapeutische Spezialsprechstunde ersetzt keine frauenärztliche, hausärztliche, psychiatrische oder geburtshilfliche medizinische Behandlung.
Bei akuten medizinischen oder psychiatrischen Notfällen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die zuständigen Notfallangebote, den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder in akuten Notfällen an den Rettungsdienst.